Die jährliche Hundeabgabe ist vom Abgabepflichtigen/von der Abgabepflichtigen selbst zu berechnen und bis zum 15.04.2026 ohne weitere Aufforderung zu entrichten.

Über Neuanmeldungen und Änderungen (z.B. Tod oder Weitergabe eines Hundes) informieren Sie uns bitte mittels der entsprechenden Formulare, die Sie auf unserer Homepage finden können (thal.gv.at/formulare-antraege).