Hauskrankenpflege
Der Sozial- und Gesundheitsverein (SGV) Mobile Pflege Graz Umgebung Nord bietet Betreuung und Pflege für alle Altersgruppen an, individuell auf jeden einzelnen abgestimmt. Dies umfasst Hauskrankenpflege, Alten- und Pflegehilfe, Heimhilfe und „Essen auf Rädern“.
Welche Leistungen werden angeboten?
- Hauskrankenpflege
- Alten- und Pflegehilfe
- Tarifstellungen
- Heimhilfe
- Essenzustellung
Dienstzeiten:
Montag bis Sonntag von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Beratungsgespräche:
Montag bis Freitag von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Familienhilfe wird über die Caritas flächendeckend über die ganze Steiermark angeboten.
Sie wünschen sich Unabhängigkeit, Ihre eigenen vier Wände sollen weiterhin Ihr gewohnter Lebensraum bleiben. Doch im Fall von Krankheit, Alter oder Behinderung ist es oft nicht leicht, allein zurechtzukommen.
Die mobilen Pflege- und Betreuungsdienste bieten Unterstützung und Beratung, auch für die Angehörigen von älteren Menschen. Ob bei der Planung der Pflege, Hilfe bei der medizinischen Versorgung oder bei Haushaltsarbeiten, unsere bestens ausgebildeten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen arbeiten auf höchstem Niveau und mit viel Engagement.
Die Mobilen Dienste der Caritas bieten …
- Fachgerechte Betreuung und Pflege in gewohnter Umgebung
- Beratung und Unterstützung in allen Bereichen der häuslichen Pflege und bei notwendigen Erledigungen im Alltag
- Pflegerische Maßnahmen von diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal
- Beratung und Entlastung von Angehörigen
- Körperpflege, Mobilisation und Förderung der Selbstständigkeit
Anforderung der Hauskrankenpflege
– Anruf beim Gemeindeamt Thal
Tel: (0316) 58 34 83
– oder direkt beim Sozial- und Gesundheitsverein (SGV) Mobile Pflege Graz Umgebung Nord
Tel: (03124) 23 9 54
KOSTEN:
Für die Inanspruchnahme der Hauskrankenpflege und der begleitenden Dienste ist ein Selbstkostenanteil – sozial gestaffelt – zu bezahlen.
Allgemeine Rahmenbedingungen:
Allgemeine Rahmenbedingungen für den Einsatz der Hauskrankenpflege, Alten- und Pflegehilfe, Heimhilfe und Essenszustelldienst
Die Aufbringung der Mittel für die Deckung der Kosten für die Hauskrankenpflege und begleitende mobile Dienste erfolgt durch das Land Steiermark durch die von dem Betreuten zu leistenden Selbstkostenbeteiligung und durch die Wohnsitzgemeinde des Betreuten.
Die Tarife (Selbstkostenbeteiligung) des Sozial- und Gesundheitsvereins (SGV) Mobile Pflege Graz Umgebung Nord, richten sich nach den von den anerkannten Trägern des Landes Steiermark erarbeiteten Tariflisten, mit dem jeweils anrechenbaren Pflegegeldanteil und werden dem Betreuten oder seinem Vertreter ausgehändigt.
Der SGV verpflichtet sich seinerseits, dass nur geeignete, entsprechend ausgebildete (berufliche Qualifikation gemäß den gesetzlichen Bestimmungen) und zuverlässige MitarbeiterInnen zur Durchführung der Hauskrankenpflege und begleitende für mobile Dienste eingesetzt werden. Betreuungsausmaß und Anzahl der Einsätze werden nach fachlicher Notwendigkeit und freien Kapazitäten durch die Sprengeleinsatzleitung festgelegt.
Wochenenddienste werden in der Hauskrankenpflege nur bei sozial- und /oder pflegerisch begründeten Fällen sowie nach Möglichkeit der personellen Ressourcen geleistet.
Kostenersatz für Behelfsmittel
(Handschuhe, Desinfektionsmittel, Pflegeartikel) sind nicht im Tarif enthalten und werden nach Bedarf verrechnet.