Das Land Steiermark gewährt Haushalten mit geringem Einkommen unabhängig von der Art der Heizung auch für 2025/2026 einen Heizkostenzuschuss in Höhe von € 340,00.

Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens seit fünf Jahren einen ununterbrochenen Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf Wohnunterstützung haben und deren monatliches Haushaltseinkommen unterhalb der folgenden Grenzen liegt:
• alleinstehende Personen: € 1.661,-
• Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.492,-
• Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: € 498,-
Bitte beachten: Das 13. und 14. Monatsgehalt wird eingerechnet.

Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören, können Sie den Landeszuschuss im Gemeindeamt oder online über das E-Government-Portal der Steiermark beantragen. Hierzu benötigen Sie einen aktuellen Einkommensnachweis (z.B. Monatslohnzettel, Pensionsnachweis) aller Haushaltsmitglieder. Bei Gewerbetreibenden und Selbstständigen sind die Einkommenssteuerbescheide der letzten drei Wirtschaftsjahre vorzulegen. Der Antrag muss bis spätestens zum 27. Februar 2026 gestellt werden.
Weitere Informationen zu den Richtlinien finden Sie unter: https://www.soziales.steiermark.at/cms/ziel/176779701/DE/

Um Wartezeiten im Gemeindeamt möglichst gering zu halten, bitten wir Sie vorab einen Termin unter T. 0316 583483 oder per Mail an gemeinde@thal.gv.at zu vereinbaren.