Das Land Steiermark gewährt Haushalten mit geringem Einkommen unabhängig von der Art der Heizung auch für 2024/2025 einen Heizkostenzuschuss in Höhe von € 340,-.

Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens seit 01.09.2024 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf Wohnunterstützung haben und deren monatliches Haushaltseinkommen unterhalb der folgenden Grenzen liegt:
• alleinstehende Personen: € 1.572,-
• Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.358,-
• Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: € 472,-
Bitte beachten: Das 13. und 14. Monatsgehalt wird eingerechnet.

Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören, können Sie den Landeszuschuss im Gemeindeamt oder online auf der Homepage des Landes Steiermark beantragen.
Hierzu benötigen Sie einen aktuellen Einkommensnachweis (z.B. Monatslohnzettel, Pensionsnachweis) aller Haushaltsmitglieder. Bei Gewerbetreibenden und Selbstständigen sind die Einkommenssteuerbescheide der letzten drei Wirtschaftsjahre vorzulegen. Der Antrag muss bis spätestens zum 28. Februar 2025 gestellt werden.
Weitere Informationen zu den Richtlinien finden Sie unter: soziales.steiermark.at/cms/beitrag/12924889/439/