Für die Berechnung der Abgaben gelten folgende Sätze und Fristen: Der Abgabensatz für die Zweitwohnsitzabgabe beträgt € 9,00 pro m2 Nutzfläche, für die Wohnungsleerstandsabgabe € 10,00 pro m2 Nutzfläche. Die Selbstberechnung für 2025 muss der Gemeinde bis zum 31. März 2026 vorliegen.

Weitere Informationen sowie Ausnahmen von der Zahlungspflicht entnehmen Sie bitte der Verordnung, welche – ebenso wie die Formulare für die Abgabeerklärungen – auf unserer Homepage thal.gv.at unter Bürgerservice/Verordnungen zu finden ist.