Brauchtumsfeuer zu Ostern sind nur zwischen Karsamstag 15.00 Uhr und Ostersonntag 3.00 Uhr erlaubt. Hierbei müssen die Mindestabstände zu Bäumen (40 m), zu Gebäuden und öffentlichen Verkehrsflächen (50 m) und zu Energieversorgungsanlagen (100 m) eingehalten werden. Verbrannt werden dürfen nur trockener Baum- und Strauchschnitt, der unmittelbar vor Ort angefallen ist, sowie unbehandeltes Holz.  Größere, weithin sichtbare Feuer müssen der Feuerwehr im Vorhinein angezeigt werden.

Details regelt die Brauchtumsfeuer-Verordnung des Landes Steiermark, den Link finden Sie auf der Gemeindehomepage thal.gv.at unter der Rubrik Bürgerservice/Verordnungen.

Achtung: Bei Nichteinhaltung der Vorgaben drohen Strafen bis zu € 3.600!

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