Die Landesförderung beträgt bis zu 80% der förderfähigen Kosten bzw. maximal € 1.000,00 für die Errichtung von Regenwasserzisternen für private Bewässerungszwecke. Die Kosten sind anhand von Rechnungen und Zahlungsbelegen im Gemeindeamt bekannt zu geben. Eine Förderung von mehreren Zisternen pro Antragssteller ist nicht vorgesehen.

Sollten Sie 2026 eine Regenwasserzisterne errichten oder bereits 2025 errichtet haben, reichen Sie die Unterlagen bitte bis spätestens 31.07.2026 im Gemeindeamt ein.