Aufgrund der Bestimmungen des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 müssen die aktuellen Raumordnungspläne überarbeitet werden. Ausgehend davon sollen das neue Örtliche Entwicklungskonzept 6.0 und der neue Flächenwidmungsplan 6.0 erstellt werden.

Das Örtliche Entwicklungskonzept regelt die langfristige, mindestens 15-jährige Entwicklung einer Gemeinde und soll die räumlichen Festlegungen für die Erreichung der wirtschaftlichen, sozialen, baulichen und naturräumlichen Ziele treffen. Der Flächenwidmungsplan regelt die unmittelbare Siedlungsentwicklung einer Gemeinde, legt Bauland, Freiland und Verkehrsflächen fest und ist insbesondere für künftige Bauverfahren von Bedeutung.

Im Rahmen der gesetzlich geregelten Einleitung der Revision 6.0 können im Zeitraum von 16.12.2024 bis 24.02.2025 Anträge auf Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und Flächenwidmungsplanes eingebracht werden.

Antragsformulare liegen im Gemeindeamt auf. Unsere Mitarbeiterinnen im Bauamt helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter.

Über den Stand der Bearbeitung, beginnend bei der Bestandsaufnahme über die achtwöchige Auflage bis hin zum Endbeschluss, werden Sie laufend informiert. Als Planungszeitraum ist mit mindestens zwei Jahren zu rechnen, die Fertigstellung ist demnach im Jahr 2027 geplant.

Kundmachung

Formular