Wenige schwarze Schafe bringen leider alle Thaler Hundehalter in Verruf: Bei der Gemeinde häufen sich die Beschwerden über liegengebliebene Hundehaufen. Jegliche Verunreinigung durch Hunde muss von der Hundeführerin oder dem Hundeführer entfernt werden! Bitte nehmen Sie beim Gassigehen daher Hundekotsackerl mit und entsorgen Sie diese samt Inhalt über den Restmüll. Das „übersehene“ Hundstrümmerl ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Verwaltungsübertretung: Das Steiermärkische Landes-Sicherheitsgesetz (§3b Abs. 2, §4) sieht für diese Verunreinigungen auf öffentlich zugänglichen Wegen, Spielplätzen und Parks Strafen in Höhe von bis zu € 2.000,00 vor.

Danke für Ihren Beitrag zur Sauberkeit in unserer Gemeinde!