Steirisches Familienservice
Der Steirische Familienpass ist eine Initiative im Rahmen des Steirischen Familien- Services mit dem Ziel, Eltern zur gemeinsamen Freizeitgestaltung mit ihren Kindern anzuregen.
Wer bekommt den ZWEI UND MEHR-Steirischen Familienpass?
ZWEI UND MEHR, d.h.
- Familien (schon ab einem Erwachsenen und einem Kind) mit Hauptwohnsitz in der Steiermark und mindestens einem Kind unter 18 Jahren, für das Anspruch auf Familienbeihilfe besteht.
Sie können den ZWEI UND MEHR-Familienpass unter Vorlage der Meldebestätigungen und dem Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe:
- online (Erstantrag)
- persönlich in der ZWEI UND MEHR-Familien- & KinderInfo, Karmeliterplatz 2, 8010 Graz
- in allen steirischen Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtämtern
- oder über das Antragsformular als Download anfordern.
Für Änderungen eines bereits bestehenden ZWEI UND MEHR-Steirischen Familienpasses, benötigen Sie die Kartennummer.
Wie lange ist der ZWEI UND MEHR-Familienpass gültig?
- Der ZWEI UND MEHR-Steirische Familienpass ist so lange gültig, bis Ihr jüngstes Kind die Volljährigkeit erreicht hat.
- Bitte um Bekanntgabe etwaiger Änderungen der Adresse, des Familienstandes, des Namens oder bei Geburt eines weitern Kindes/weiterer Kinder.