Pflegegeld

Pflegegeld

Was ist Pflegegeld?

Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene (Zuschuss-) Leistung zur pauschalierten Abdeckung von pflegebedingten Kosten. Es wird je nach Pflegebedarf in sieben Stufen gewährt und monatlich ausgezahlt. Es soll den Pflege- und Betreuungsbedürftigen ermöglichen, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.

Einkommen und Vermögen sind bei seiner Berechnung ebenso ohne Bedeutung wie die Ursache der Pflegebedürftigkeit. Das Pflegegeld unterliegt nicht der Einkommenssteuer. Einkommen und Pflegebedarf im Sinne des Pflegegeldgesetzes liegt dann vor, wenn Sie bei Pflegemaßnahmen fremde Hilfe und Betreuung oder andere Assistenzleistungen brauchen. Die Gesetze selbst und die sogenannten Einstufungsverordnungen sehen dazu genaue Regelungen vor. Mindesteinstufungen gibt es für bestimmte Gruppen von Pflegebedürftigen (Rollstuhlfahrer, blinde bzw. hochgradig sehbehinderte Personen oder taubblinde Personen).

Pflegegeldstufen

Pflegestufe 1: 157,30 EUR (Pflegebedarf mehr als 65 Stunden / Monat)

Pflegestufe 2: 290,00 EUR (Pflegebedarf mehr als 95 Stunden / Monat)

Pflegestufe 3: 451,80 EUR (Pflegebedarf mehr als 120 Stunden / Monat)

Pflegestufe 4: 677,60 EUR (Pflegebedarf mehr als 160 Stunden / Monat)

Pflegestufe 5: 920,30 EUR (Pflegebedarf mehr als 180 Stunden / Monat und außergewöhnlicher Pflegeaufwand)

Pflegestufe 6: 1.285,20 EUR (Pflegebedarf mehr als 180 Stunden / Monat, der zeitlich nicht koordinierbar und auch in der Nacht zu erbringen ist oder wenn wegen einer möglichen Eigen- oder Fremdgefährdung die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson nötig ist)

Pflegestufe 7: 1.688,90 EUR (Pflegebedarf mehr als 180 Stunden / Monat, wobei keine zielgerichteten Bewegungen möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt)

Wie bekomme ich Pflegegeld?

Pflegegeld wird nur gewährt, wenn Sie einen Antrag einbringen. Die Antragsformulare liegen im Gemeindeamt auf oder bekommen Sie bei Ihrer Pensionsversicherungsanstalt. Pflegegeld kann gewährt werden, wenn:

  • Sie Pensionsbezieher sind und
  • Sie ständigen Pflege- und Betreuungsbedarf auf Grund eines angeborenen oder
  • erworbenen Leidens oder Gebrechens oder einer Behinderung haben und
  • Ihr Pflege- und Betreuungsbedarf mehr als durchschnittlich 50 Stunden monatlich beträgt bzw. dieser mindestens 6 Monate andauern wird und
  • sich Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich befindet und
  • das 3. Lebensjahr vollendet ist (in besonderen Härtefällen auch früher)
  • oder wenn Sie keine Eigenpension oder Rente beziehen muss sich Ihr Hauptwohnsitz in einer Gemeinde der Steiermark befinden und Sie müssen österreichischer Staatsbürger sein.

Homepage: http://www.gesundheit.steiermark.at/

Bezirk:
Graz-Umgebung


Einwohner:
2.516


Fläche:
18,64 km²


Seehöhe:
461 m

Aktuelles aus Thal

Alle News ansehen

Amtszeiten

Parteienverkehr im Gemeindeamt: Montag:
07.30-12.00 Uhr | 14.00-18.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag:
07.30 bis 12.00 Uhr

Sprechstunde des Bürgermeisters:
Montag: 15.00 bis 18.00 Uhr
+43 (0) 316 58 34 83