Schulgeld für private neue Mittelschulen
Familien und Alleinerzieher, die ein jährliches Nettoeinkommen von bis zu € 40.000,— haben, erhalten für den Besuch ihres(r) Kindes(r) einer privaten neuen Mittelschule eine Förderung von der Gemeinde Thal. Die Bemessungsgrundlage erhöht sich um € 7.268,– für jedes weitere Kind einer Familie oder eines Alleinerziehers, das gleichzeitig mit einem Geschwister eine private Mittelschule besucht.
Bei Alleinerziehern, die mit einem Partner in Wohngemeinschaft leben, ist auch das Einkommen des Partners nachzuweisen.
Das Ansuchen ist mit Beginn des Schuljahres (bis spätestens 30. September) an die Gemeinde zu stellen. Später einlangende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die Antragsformulare liegen im Gemeindeamt auf.
Die Auszahlung des Beitrages erfolgt spätestens bis Schulschluss nach Vorlage folgender Nachweise:
- Schulbestätigung mit der Höhe des Schulgeldbeitrages und Angabe der besuchten Schulmonate
- Einkommensnachweise sämtlicher Familienmitglieder für das abgelaufene Jahr
Es wird nur ein Beitrag für die 1. bis 4. Klasse und bis maximal in Höhe des Schulgeldes (dzt. € 1.260,– pro Schuljahr) ausbezahlt. Beiträge für Unterbringung, Verpflegung, Betreuung außerhalb der Schulzeit und schulische Veranstaltungen werden nicht gefördert.