Gemäß § 42a Wasserrechtsgesetz 1959 sind durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft verpflichtend Gefahrenzonenpläne bis zum Jahr 2027 zu erstellen.
Im Auftrag des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 14, werden durch das Büro CCE Ziviltechniker GmbH Erhebungs- und Vermessungsarbeiten für die Erstellung der Gefahrenzonenplanung am Katzelbach durchgeführt.
Aufgrund dessen werden alle Uferanrainer*innen ersucht, die erforderlichen Arbeiten nach Möglichkeit zu unterstützen. Für die Bearbeitung ist es zwingend erforderlich, die Liegenschaftsteile insbesondere für Vermessungsarbeiten zu betreten.
