Im Sinne eines friedlichen Miteinanders bitten wir alle Hundehalter*innen in Thal um Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften:
An öffentlich zugänglichen Orten müssen Hunde an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen. Ausgenommen vom Leinen- und Maulkorbzwang sind nur Jagd-, Therapie-, Hüte- und Rettungshunde sowie Diensthunde von Militär und Exekutive in Ausübung ihrer Aufgaben. Zudem weisen wir auf die Beaufsichtigungs- und Verwahrungspflicht hin. Diese beinhaltet unter anderem, dass Grundstücke ausreichend gesichert sein müssen, sodass Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden können. Details regelt § 3b des Steiermärkischen Landessicherheitsgesetzes.
Der Hundekot ist von den Hundehalter*innen zu beseitigen. Durch die ordnungsgemäße Entsorgung des Hundekots wird auch die Verbreitung von Parasiten verhindert.
