Die bisherige Tierzuchtförderung für Rinder (künstliche Besamungen bzw. Natursprungdeckungen) ist mit 31.12.2025 außer Kraft getreten.
Seit 01.01.2026 gilt eine einheitliche Neuregelung, die wie folgt definiert ist:
Es wird ein Förderbetrag in Höhe von € 60,00 pro förderfähigem Rind im Jahr ausbezahlt. Voraussetzung ist die Vorlage der AMA-Tierliste, mit allen zum Stichtag (01.01.) deckungsfähigen Rindern ab 14 Monaten, welche bis spätestens 31.01.2026 im Gemeindeamt einzureichen ist.
