Alle Landwirt*innen, die für das Jahr 2024 bereits Beihilfen im Rahmen der Förderung der Vatertierhaltung (z.B. durch den Tierarzt abgerechnete Besamungskostenzuschüsse, Förderung für Muttersauen) erhalten haben bzw. noch erhalten werden, können bis zum 28.02.2025 einen Antrag auf Besamungskostenzuschuss bei der Marktgemeinde Thal stellen.

Hierbei müssen die dazugehörigen Unterlagen (Besamungsscheine für Rinder, Rechnungen über den Bezug von Schweinesamen, Tierbestandsverzeichnisse) vollständig vorgelegt werden. Deckung im Natursprung Ebenfalls bis zum 28.02.2025 müssen Vatertierhalter* innen der Marktgemeinde Thal melden, wie viele Tiere im Natursprung gedeckt wurden. Meldepflichtig sind alle Viehzuchtgenossenschaften und private Vatertierhalter*innen. Für nach dem 28.02.2025 eingereichte Anträge ist keine Förderung möglich.